Anmerkungen zur Daarler Geschichte

| lb | In unregelmäßiger Folge geben wir die Info-Blätter "Anmerkungen zur Daarler Geschichte" heraus (pdf-Format). Zuletzt erschien "Keramik – eine lebenslange Leidenschaft" über die Künstlerin Hilde Bock. Zur Downloadliste


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| hv | 15.4.2023 | Der neue Schatzmeister des Heimatvereins St. Arnual heißt Matthias Zimmermann. Bei der Jahresmitgliederversammlung wurde er einstimmig zum Nachfolger von Clemens Schöneberger gewählt. Dieser hatte sein Amt aus persönlichen Gründen abgegeben. Vorsitzender Helge Stoll dankte ihm für seine engagierte Arbeit.

| hv | In der Jahresmitgliederversammlung 2022 gab es eine angeregte Diskussion um die Vereinsbeiträge. Der Vorstand folgt den Bedenken, die gegen eine allgemeinen Erhöhung vorgebracht wurden.

Jahresmitgliederversammlung des Heimatvereins

| hv | 7.9.2022 |Der Heimatverein hat bei seiner Jahresmitgliederversammlung die Marschrichtung für die nächsten anderthalb Jahre festgelegt. „Neben der Stadt(teil)historie und der Pflege des dörflichen Miteinander bleibt das Kulturprogramm die dritte Säule unserer Arbeit“, erklärte der 1. Vorsitzende Helge Stoll. Der Vorstand wurde einstimmig entlastet. Neuwahlen standen nicht an.

"Daarler Kirb" Anfang September. Die Fußballer wussten es zu schätzen. Foto: Heimatverein

Der Heimatverein freut sich über Ihre Spende! Die Gemeinnützigkeit ist anerkannt, daher sind die Spenden in der Regel steuerlich absetzbar.

Konto: Sparkasse Saarbrücken
IBAN DE74 5905 0101 0018 5031 85
BIC SAKSDE55XXX

Ein online ausfüllbares Formular dazu finden Sie hier

 

Zur Erläuterung
Der Heimatverein St. Arnual e.V. fördert Kunst und Kultur sowie die Heimatpflege und Heimatkunde. Mit seinen Zielen ist er nach § 52 der Abgabenordnung gemeinnützig. Dies wurde vom Finanzamt Saarbrücken bestätig. Daher können sich Spenden an den Heimatverein als so genannte Sonderausgaben steuermindernd auswirken. Der Verein darf entsprechende Spendenbescheinigungen (amtlich: „Zuwendungsbestätigungen“) ausstellen.
Wichtig: Wenn 300 Euro (ab Steuerjahr 2021) nicht überschritten werden, genügt dem Finanzamt in der Regel ein vereinfachter Nachweis durch den Einzahlungsbeleg oder einen Kontoauszug mit Buchungsbestätigung. Beim Online-Banking gilt der Ausdruck des Online-Kontoauszuges, wenn er folgende Angaben enthält: Name und Kontonummer von Auftraggeber und Empfänger (oder stattdessen ein Identifizierungsmerkmal), den Überweisungsbetrag sowie den Buchungstag.
Bei Spenden über PayPal reichen ein Kontoauszug des PayPal-Kontos mit Angabe des Kontoinhabers und dessen Mail-Adresse sowie ein Ausdruck der Transaktionsdetails aus (Ministerium für Finanzen Schleswig-Holstein, Az. VI 305-S 2223-670).

Hinweis
Ganz ohne Beleg kann das Finanzamt einen Gesamtbetrag von 100 Euro anerkennen, wenn eine Einzelaufstellung der geleisteten Spenden samt den Empfängern vorliegt. Es handelt sich dabei um eine „innerdienstliche Nichtbeanstandungsgrenze“, nicht um einen Pauschbetrag, wie die Oberfinanzdirektion Koblenz klargestellt hat (6.2.2009, StEK § 10b EStG Nr. 426).

Mitgliedsbeiträge an den Heimatverein St. Arnual sind leider steuerlich nicht absetzbar.

 Und sonst?
Für das Sponsoring gelten andere Regeln, weil es sich bei den geleisteten Zahlungen um Betriebskosten handelt. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie die Arbeit des Heimatvereins durch Sponsoring unterstützen wollen.


Ihre personenbezogenen Daten werden vertraulich und im Sinn unserer Datenschutzerklärung behandelt:

Privatsphäre und Datenschutz

§ 1 - Name und Sitz des Vereins

Der Verein führt den Namen Heimatverein St. Arnual e.V. Er hat seinen Sitz in Saarbrücken und ist in das Vereinsregister einzutragen.

§ 2 - Aufgaben

Der Heimatverein St. Arnual e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde, von Kunst und Kultur sowie des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege.

 Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung eines Heimatmuseums, der Pflege von Kunstsammlungen, der Erhaltung und Pflege des natürlich und geschichtlich entstandenen Bildes von St. Arnual. Der Verein ist bestrebt, die heimatliche Umwelt, kulturelle, landschaftliche und besondere Eigenarten von St. Arnual der Bevölkerung bewusst zu machen.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3 - Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft und Mitarbeit im Heimatverein St. Arnual e.V. ist freiwillig. Mitglieder können werden:
- natürliche Personen,
- Vereine, Institutionen und juristische Personen als korporative Mitglieder, die bereit und geeignet sind, Aufgaben des Vereins zu erfüllen.

§ 4 - Erwerb der Mitgliedschaft

Bewerber um die Mitgliedschaft werden aufgrund eines schriftlichen Antrags durch den Vorstand aufgenommen. Mit dem Beitritt  eines Mitglieds nimmt der Verein ( Namen, Adresse, Alter, Familienstand, Beruf und Bankverbindung) erforderliche personenbezogene Daten auf. Personenbezogenen Daten dürfen ausschließlich für Vereinszwecke verwendet werden, insbesondere zur Mitgliederverwaltung.

Diese personenbezogenen Daten werden unter Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO ) erhoben, verarbeitet und genutzt.

§ 5 - Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt durch
- Tod der natürlichen Person,
- Auflösung des korporativen Mitgliedes,
- Austrittserklärung,
- Ausschluss.

Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung. Der Austritt aus dem Verein kann nur zum Schluss eines Geschäftsjahres erfolgen.

Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund für den Ausschluss vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn ein Mitglied durch sein Verhalten das Ansehen oder die Interessen des Heimatvereins St. Arnual e.V. schädigt oder seinen guten Ruf gefährdet oder wenn es trotz Mahnung seinen satzungsgemäßen Verpflichtungen nicht nachkommt. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Er hat vor seiner Entscheidung dem Mitglied die Vorwürfe mitzuteilen und ihm Gelegenheit zu geben, sich zu rechtfertigen. Der Ausschließungsbeschluss ist dem Mitglied, einschließlich angemessener Begründung, schriftlich zuzustellen.

Wird Einspruch erhoben, muss der Ausschluss aus dem Verein durch die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.

§ 6 - Mitgliedsbeiträge

Jedes Mitglied zahlt einen jährlichen Beitrag, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird. Der Beitrag ist jeweils zum 1. März des Jahres zu bezahlen. Der Austritt aus dem Verein kann nur zum Schluss eines Geschäftsjahres erfolgen.

§ 7 - Organe des Vereins

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

Die Organe beschließen mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Stimmenübertragung ist nicht möglich. Es wird offen abgestimmt, wenn nicht ein Zehntel der Stimmberechtigten schriftliche Abstimmung beantragt. Über die Beratungen und Beschlussfassungen des Vorstands und der Mitgliederversammlungen sind von dem Schriftführer/der Schriftführerin Niederschriften anzufertigen und von diesem/dieser und dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter/seiner Stellvertreterin zu unterzeichnen.

§ 8 - Stellung und Zusammensetzung der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Vereins. Sie besteht aus allen Mitgliedern des Vereins. Jedes Mitglied, das das 16. Lebensjahr vollendet hat, hat eine Stimme.

§ 9 - Aufgaben der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und zwei Kassenprüfer/Kassenprüferinnen. Im Verhinderungsfalle eines Kassenprüfers/einer Kassenprüferin kann der verbleibende Kassenprüfer/ die verbleibende Kassenprüferin einen 2. Kassenprüfer wählen.

Vorstandswahlen sind grundsätzlich geheim, wenn nicht ein anderer Wahlmodus einstimmig beschlossen wird.

Die Mitgliederversammlung nimmt den Geschäfts- und Kassenbericht entgegen und beschließt über die Entlastung des Vorstandes.

Die Mitgliederversammlung beschließt über Anträge, die spätestens zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich beim Vorsitzenden/bei der Vorsitzenden eingereicht worden sind.

Die Mitgliederversammlung beschließt über Annahme und Änderung der Satzung sowie über die Auflösung des Vereins. Zur Änderung der Satzung und zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.

§ 10 - Durchführung der Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt.

Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt oder wenn dies von einem Zehntel der Mitglieder unter Angabe der Gründe schriftlich beim Vorstand beantragt wird.

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden/von der Vorsitzenden, oder bei Verhinderung von einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied, einberufen und geleitet.

Zur Mitgliederversammlung ist mindestens drei Wochen vorher in Textform unter Angabe der Tagesordnung einzuladen. Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist mit den anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern beschlussfähig.

§ 11 - Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus
- dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden
- seinem Stellvertreter/seiner Stellvertreterin
- dem Schatzmeister/der Schatzmeisterin
- dem Organisationsleiter/der Organisationsleiterin
- dem Schriftführer/der Schriftführerin
- bis zu vier Beisitzern.

Der Vorstand wird auf die Dauer von drei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Mehrere Ämter können in einer Person vereinigt sein, jedoch nicht das Amt des Vorsitzenden/der Vorsitzenden oder seines Stellvertreters/seiner Stellvertreterin mit dem Amt des Schatzmeisters/der Schatzmeisterin.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der tatsächlich vorhandenen Vorstandsmitglieder anwesend ist.

§ 12 - Aufgaben des Vorstandes

Der Vorstand ist für die Führung der Geschäfte des Vereins nach den Beschlüssen der Mitgliederversammlung verantwortlich.

Dem Vorstand obliegt die Beschlussfassung über
- Anträge auf Erwerb der Mitgliedschaft,
- Anträge auf Ausschluss von Mitgliedern,
- Einberufung von Mitgliederversammlungen sowie die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.

Der Vorstand haftet dem Verein für einen in Wahrnehmung seiner Vorstandspflichten verursachten Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die Haftung gegenüber den Mitgliedern des Vereins.

Ist der Vorstand einem anderen zum Ersatz eines in Wahrnehmung seiner Vorstandspflichten verursachten Schadens verpflichtet, so kann er von dem Verein die Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

Die gleichen Haftungsbeschränkungen gelten für jede für den Verein im Auftrag des Vorstands oder der Mitgliederversammlung tätige Person bei der Wahrnehmung der Vereinsinteressen, sofern sie unentgeltlich tätig ist oder nicht mehr als den in § 3 Nr. 26a EStG festgelegten Betrag erhält.

§ 13 - Vorstand nach dem BGB

Gesetzliche Vertreter im Sinne von § 26 BGB sind der Vorsitzende/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister/die Schatzmeisterin und der Organisationsleiter/die Organisationsleiterin. Von diesen sind jeweils zwei gemeinschaftlich handelnd vertretungsberechtigt. Die gleiche Regelung gilt für die Zeichnungsberechtigung bei Ausgaben.

§ 14 - Vermögensbindung

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig.

Bei Bedarf können Vereinsämter, dies gilt insbesondere auch für Vorstandsämter, im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung bis zu dem in § 3 Nr. 26a EStG festgelegten Betrag ausgeübt werden. Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit trifft die Mitgliederversammlung. Gleiches gilt für die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.

 § 15 Auflösung des Vereins

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den "Förderverein Stiftskirche StArnual e.V." der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke, insbesondere zur Erhaltung der Stiftskirche zu verwenden hat.

 

Saarbrücken, den 11.Juli 1988

 

Die Eintragung in das Vereinsregister erfolgte am 27.10.1988 unter dem Aktenzeichen 17 VR 3493. Änderungen erfolgten in den Mitgliederversammlungen vom 23.7.2009 und 12.10.2011.

Die letzte Änderung erfolgte in der Mitgliederversammlung vom 13.4.2018. Diese Änderung wurde vom Amtsgericht Saarbrücken am 12.9.2018 ins Vereinsregister eingetragen.

Datenschutzmaßnahmen des Heimatverein St. Arnual e.V.

Name und Kontaktdaten:

Heimatverein St. Arnual e.V.
Augustinerstraße 7, 66119 Saarbrücken
Telefon 0681 / 985 00 46 (Anrufbeantworter)
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vertreten durch den Vorsitzenden: Helge Stoll


Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Zur Mitgliedschaft im Heimatverein St. Arnual e.V.  ist es erforderlich, die im Aufnahmeantrag vorgesehenen personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen. Der Heimatverein  St. Arnual  e.V.  verarbeitet und nutzt diese personenbezogenen Daten ausschließlich zur automatisierten Mitgliederverwaltung.  Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten sind gemäß der Satzung  des Heimatverein St. Arnual e.V.:

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft (Korrespondenzdaten)
§ 6 Mitgliedsbeiträge (Beruf/Familienstand, Bankverbindung)
§ 8 Stellung und Zusammensetzung der Mitgliederversammlung ... Stimmrecht (Geburtsdatum).

Empfänger der Daten

Außer den Kontodaten werden alle personenbezogenen Daten in einem automatisierten Datenverarbeitungssystem gespeichert und passwortgeschützt vom Schriftführer verarbeitet und genutzt. Für den Fall der Verhinderung des Schriftführers sind  die Zugangsdaten beim Vorsitzenden des Heimatvereins St. Arnual e.V. hinterlegt. Die Kontodaten werden einmal jährlich (Ende Februar) zum Einzug des fälligen Mitgliedsbeitrags dem kontoführenden Kreditinstitut Bank1Saar, 66119 Saarbrücken, übermittelt. Dies geschieht elektronisch über ein spezielles  Datenverarbeitungssystem, das von der Bank1Saar installiert, wurde. Es ist passwortgeschützt und wird vom Schatzmeister gewartet, aktualisiert und verwaltet. Für den Fall der Verhinderung des Schatzmeisters sind die Zugangsdaten beim Vorsitzenden hinterlegt.

Dauer der Speicherung

Alle personenbezogenen Daten (außer der Bankverbindung) werden zur Mitgliederverwaltung  bis zum Austritt des Mitglieds (gemäß Satzung § 5 - Ende der Mitgliedschaft) verarbeitet und genutzt. Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden die automatisierten personenbezogenen Daten gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, müssen allerdings entsprechend den steuerlichen Bestimmungen bis zu 10 Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt werden. Für die ordnungsgemäße sichere Aufbewahrung ist der Schatzmeister verantwortlich. Jedes Mitglied hat das Recht auf Löschung, Einschränkung und Berichtigung seiner personenbezogenen Daten.

Schutz vor unerlaubtem  Zugriff

Die Daten der Bankverbindung werden vom Schatzmeister auf einem vom Büro-PC des Vereins unabhängigen Rechner verarbeitet und genutzt. Beide Datenverarbeitungssysteme sind passwortgeschützt und werden jeweils durch eine Firewall vor unerlaubtem Zugriff durch Dritte geschützt.

Widerspruch

Alle Mitglieder haben das Recht, gegen die automatisierte Speicherung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogener Daten  Widerspruch einzulegen, was zur Beendigung der  Mitgliedschaft führen kann.

Beschwerderecht

Bei begründetem Verdacht  auf einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz oder die EU-Datenschutzgrundverordnung kann eine Beschwerde beim unabhängigen Datenschutzzentrum Saarland vorgebracht werden: https://www.datenschutz.saarland.de/

Herausgeber dieser Website ist der Heimatverein St. Arnual e.V.

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Tel. 0681/9850046  (Anrufbeantworter)

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Home: heimatverein-st-arnual.de

Verantwortlich für den Inhalt: Wolfgang Kerkhoff (gleiche Postadresse)

Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Seit dem 27. August 2021 sind im Amt:

1. Vorsitzender: Helge Stoll, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
2. Vorsitzender: Wolfgang Kerkhoff, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Organisationsleiter: Gernot Becker †

In der Mitgliederversammlung vom 14. April 2023 wurde Matthias Zimmermann als neuer Schatzmeister gewählt, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Von links: Helge Stoll, Wolfgang Kerkhoff, Matthias Zimmermann, Gernot Becker. Fotos: WNT, privat

Als Beisitzer°in sind seit 27. August 2021 im Amt:

Karoline Zägel, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Gunter Feneis, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Als Beisitzerin wurde am 14. April 2023 Sabine Zimmermann neu in den Vorstand gewählt, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Der Heimatverein St. Arnual wurde 1988 gegründet und ist unter dem Aktenzeichen 17 VR 3493 im Vereinsregister des Amtsgerichts Saarbrücken eingetragen.

Nach seiner Satzung verfolgt er "ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke". Dies sind insbesondere

  • die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde,
  • von Kunst und Kultur sowie
  • des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege.

Der Verein ist Trägerverein des Museums St. Arnual. Wer Mitglied wird, hilft dabei mit, die Zukunft des Museums als Ort der Begegnung und des Erinnerns zu sichern.

Der Jahresmindestbeitrag liegt aktuell bei 16 Euro. Familienmitglieder, Studierende und Schüler°innen zahlen die Hälfte.

Hier finden Sie einen am Bildschirm ausfüllbaren Aufnahmeantrag: Mitgliedsantrag

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Auch mit Spenden können Sie den Trägerverein des Museums unterstützen!

Anmerkungen zum Thema "Spende"

 

| hv | 30.9.2022 | Der Heimatverein St. Arnual wurde 1988 gegründet. Er ist im Vereinsregister eingetragen und als gemeinnützig anerkannt. Er hat heute rund 230 Mitglieder. Er versteht sich als aktiver Faktor im Leben des Stadtteils.

Zweck des Vereins ist laut Satzung "die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde, von Kunst und Kultur sowie des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege". Er betreibt in diesem Sinn ehrenamtlich das Museum St. Arnual und widmet sich der Pflege von Kunstsammlungen sowie der Erhaltung des natürlich und geschichtlich entstandenen Bildes von St. Arnual.

"Der Verein ist bestrebt, die heimatliche Umwelt, kulturelle, landschaftliche und besondere Eigenarten von St. Arnual der Bevölkerung bewusst zu machen", heißt es in der Satzung weiter. Diesem Ziel dienen auch einige Veröffentlichungen wie beispielsweise das "Daarler Heimatbuch" in zwei Bänden.

Schulklassen können sich bei geführten Besuchen des Museums einen authentischen Eindruck von der Dorfgeschichte verschaffen. Außerdem fördert der Verein den Dialog der Mitglieder und der Gäste des Stadtteils, unter anderem mit seinen traditionellen Festen im Sommer und in der Vorweihnachtszeit. Außerdem macht sich der Verein die Förderung der Bildenden Künste zur Aufgabe. Dazu zählt, dass in regelmäßigen Abständen Wechselausstellungen von Künstler°innen des Stadtteils, der Landeshauptstadt und der Region organisiert werden.

Er finanziert seine Arbeit durch Beiträge der Mitglieder und durch Spenden. Der Eintritt ins Museum ist frei.

Für sein ehrenamtliches Engagement im Sinn der Heimatforschung und -pflege wurde der Verein mit dem Kulturpreis 2006 des damaligen Stadtverbandes Saarbrücken ausgezeichnet.

Die Eintragung in das Vereinsregister ist auf den 27.10.1988 datiert, Aktenzeichen: 17 VR 3493. Änderungen der Satzung erfolgten in den Mitgliederversammlungen vom 23.7.2009 und 12.10.2011. Die letzte Änderung erfolgte in der Mitgliederversammlung vom 13.4.2018. Diese Änderung wurde vom Amtsgericht Saarbrücken am 12.9.2018 ins Vereinsregister eingetragen.